Bundesnetzagentur nimmt Regelenergiemarkt wegen vermeintlich überhöhter Preise ins Visier

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. Dezember 2017 mitgeteilt, dass Sie den Regelenergiemarkt aufgrund überhöhter Preise während gewöhnlicher „Netzsituationen“ künftig genauer beobachten und überprüfen wird.

Regelenergie dient – vereinfacht gesagt – dazu, einen Zusammenbruch des Stromnetzes durch Schwankungen im Stromnetz abzuwenden. Hierfür beschaffen die Übertragungsnetzbetreiber u.a. von Stromerzeugern und -verbrauchen Regelenergie in Form der Minutenreserve, Sekundär- oder Primärregelleistung, je nachdem wie schnell ein Ausgleich erforderlich ist.

Anlass für die Ankündigung waren laut BNetzA insbesondere Preisentwicklungen am 17. Oktober diesen Jahres. An diesem Tag musste zwischen 19:15 und 19:45 Uhr wegen anhaltender Ungleichgewichte zwischen der Stromerzeugung und -abnahme positive Minutenreserve eingesetzt werden. Dabei wurden Gebote eines Anbieters im Umfang von etwa 250 MW und mit einem Arbeitspreis von 77.777 EUR/MWh aktiviert. Dies führte zu den bislang höchsten Preise für Ausgleichsenergie. Die Situation im Netz sei demgegenüber jedoch unauffällig gewesen.

Die BNetzA kündigt in ihrer Mitteilung an, diese Entwicklung nicht weiter „hinnehmen zu wollen“. Sie will den Regelenergiemarkt analysieren und kündigt eine Überprüfung u.a. des bestehenden Regelwerkes für die Beschaffung und den Einsatz von Regelenergie an. Erst im Sommer diesen Jahres hatte die BNetzA neue Festlegungen zu den Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelleistung beschlossen (RGC berichtete).

Zugleich soll die Markttransparenzstelle das Anbieterverhalten auf mögliche Verstöße gegen das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation überprüfen.

Die Mitteilung der BNetzA finden Sie hier.