Bundesnetzagentur startet gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Februar 2018 die erste Ausschreibungsrunde für die gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eröffnet.
Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen:
Gebotstermin ist eigentlich der 1. April. Bieter können ihre Gebote aber bis zum 3. April 2018 abgegeben, da der 1. und der 2. April 2018 Sonn- und Feiertage sind. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,84 Cent/kWh. Ausgeschrieben werden 200 Megawatt
Bei den gemeinsamen Ausschreibungen ist die Abgabe von Geboten jeweils für Windenergie- und Solaranlagen möglich, womit zum ersten Mal eine technologieübergreifende Ausschreibung zur Ermittlung der Förderhöhe stattfindet. Die Technologien treten damit in einen direkten Wettbewerb um die geringsten Kosten der Stromerzeugung.
Ausschreibungsbedingungen:
Grundsätzlich finden die Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land bzw. für Solaranlagen Anwendung, wobei es allerdings gewisse Besonderheiten gibt:
So wird bei Geboten für Windenergieanlagen an Land die Vergütung anders berechnet, da das sog. Referenzertragsmodell nicht angewendet wird.
Außerdem werden die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften in den gemeinsamen Ausschreibungen generell nicht angewendet.
Und bei solaren Freiflächenanlagen ist es möglich, in bestimmten, vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen Gebote mit einem Umfang von bis zu 20 Megawatt (statt bis zu 10 Megawatt in den Ausschreibungen nach dem EEG) abzugeben.
Eine weitere Besonderheit sind die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete und die Verteilernetzausbaukomponente. Verteilernetzausbaugebiete sind Landkreise, in denen bereits viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind, weshalb davon ausgegangen wird, dass dort höhere Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen entstehen. In diesen Verteilernetzausbaugebieten gilt deshalb eine sog. Verteilernetzkomponente. Das ist ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebt. Damit sinkt die Zuschlagswahrscheinlichkeit für diese Gebote. Sowohl die Verteilernetzausbaugebiete als auch die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Auf der Seite der Bundesnetzagentur finden sich detaillierte Informationen, wobei die aktuelle Ausschreibung hier veröffentlicht ist. Eine detaillierte Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens und seiner Besonderheiten findet sich hier.