Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt starten das Monitoring 2018

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) haben am 21. März 2018 ihr jährliches Monitoring für die Bereiche Strom und Gas gestartet.

BNetzA und BKartA haben den gesetzlichen Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Strom und Gas durchzuführen (§ 35 EnWG, § 48 Abs. 3 GWB). Ergebnis des Monitorings ist ein gemeinsamer Monitoringbericht. Mit diesem Bericht wollen die beiden Behörden u.a. verfolgen, wie sich der Wettbewerb auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten entwickelt und für Markttransparenz sorgen.

Die Monitoringabfrage richtet sich grundsätzlich an verschiedene Marktteilnehmer in den Bereichen Strom und Gas. Betroffen sind u.a. die Tätigkeitsfelder Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen, Handel und Vertrieb der in Deutschland tätigen Unternehmen bzw. deren einzelnen juristischen Personen.

Die Datenerhebung für das Monitoring zum Erhebungsjahr 2017 findet seit dem 21. März bis zum 27. April 2018 statt. Die Datenerhebung erfolgt über Fragebögen je gesondert für die Bereiche Strom und Gas, die als Excel-Dateien auf der Homepage der BNetzA abrufbar sind. In den Fragebögen finden sich u.a. weiterführende Hinweise zu den Adressaten. So betrifft der Fragebogen für „Elektrizitätserzeuger und -speicher“ grundsätzlich Unternehmen, die über Stromerzeugungsanlagen oder Speicher mit einer elektrischen Netto-Nennleistung von jeweils mind. 10 MW je Anlagenstandort verfügen oder Investitionen in solche Anlagen planen.

Die Beantwortung soll je Unternehmen, bzw. juristischer Person erfolgen. Eine zusammenfassende Beantwortung durch Konzerne oder Obergesellschaften ist nicht vorgesehen.

Weitere Informationen zum Monitoring 2018 sowie die Fragebögen finden Sie hier.