Bundesrat erteilt Zustimmung für zahlreiche Gesetze
Der Bundesrat hat insgesamt 12 Gesetze aus dem Bundestag bewilligt. Damit werden zahlreiche Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger genehmigt.
Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat insgesamt 12 Gesetzen, die zuvor vom Bundestag beschlossen wurden, zugestimmt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Zum einen hat der Bundesrat der Entlastung der Stromkunden und damit der vorzeitigen Absenkung der EEG-Umlage (RGC berichtete) zugestimmt. Somit wird ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von ursprünglichen 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null reduziert. Damit die Absenkung der EEG-Umlage auch bei den Letztverbrauchern ankommt, werden Stromanbieter im Zuge dessen verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Verbraucher weiterzugeben. Die damit verbundenen Ausfälle werden vom Bund aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds erstattet. Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann vollständig entfallen.
Um Bürgerinnen und Bürger von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Bundesrat weitere verschiedene Gesetze genehmigt. Für das Jahr 2022 sollen aktiv tätige Erwerbspersonen eine einmalige steuerpflichtige Pendlerpauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Zusätzlich wurde auch dem Vorschlag des 9-Euro-Tickets zugestimmt. Mit diesem Ticket können Bürgerinnen und Bürger in den Monaten Juni, Juli und August den öffentlichen Nahverkehr für monatlich 9 Euro nutzen. Auch die dreimonatige Steuersenkung für Kraftstoffe wurde bewilligt. Somit wird sich der Preis für Benzin um 29,55 ct/Liter und für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter reduzieren.
Außerdem stimmte der Bundesrat den Änderungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zu (RGC berichtete). Somit können Betreiber kritischer Infrastrukturen beziehungsweise Energieversorger unter (temporäre) Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen. Als letzte Möglichkeit ist zudem eine (dauerhafte) Enteignungsmöglichkeit vorgesehen. Ergänzend hierzu wird auch ein gesetzliches Preisanpassungsrecht eingeführt. Energieversorgungsunternehmen können einseitig ihre Preise auf ein „angemessenes Niveau“ anpassen, wenn die Alarm- oder Notfallstufe ausgerufen wurde und die Bundesnetzagentur eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt hat.
Weiterhin wurde dem beschleunigten Ausbau der Flüssiggasversorgung in Deutschland zugestimmt. Um die Abhängigkeit von russischen Gasimporten zu reduzieren, soll die Versorgungssicherheit zukünftig insbesondere durch sogenanntes Liquefied Natural Gas (LNG) gesichert werden. Da jedoch hierfür aktuell keine Importinfrastruktur in Deutschland vorhanden ist, sollen schnelle Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Insbesondere im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung sollen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auf verschiedene Verfahrensanforderungen verzichten können.
Neben der Erteilung von zahlreichen Zustimmungen hat sich der Bundesrat ebenfalls zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geäußert. Hintergrund ist, dass die zukünftige Stromversorgung in Deutschland auf erneuerbaren Energien basieren soll. Um den Ausbau von erneuerbaren Energien dementsprechend zu fördern, plant die Bundesregierung das gesamte EEG grundlegend zu überarbeiten. Im zukünftigen Gesetzgebungsverfahren sei daher zu prüfen, inwieweit die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung auch auf Technologien im Bereich Power-to-Heat ausgedehnt werden kann.
Außerdem wurde ein Vorschlag für eine Überarbeitung des Windenergien-auf-See-Gesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EnWG im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm thematisiert.
Autorinnen: Michelle Hoyer
Jana Lotz