Bundesrat fordert zukunftsfeste Gestaltung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und des EEG
Der Bundesrat hat die Bundesregierung zur zukunftsfesten Gestaltung des KWKG und des EEG aufgefordert und insbesondere Erleichterungen für Unternehmen bei energierechtlichen Melde-, Informations- und Abgrenzungspflichten gefordert.
In seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause am vergangenen Freitag, den 21. September 2018 hat der Bundesrat auf Antrag des Landes Thüringen eine Entschließung zur zukunftsfesten Gestaltung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefasst.
In der Entschließung würdigt der Bundesrat zunächst den durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission (EU KOM) ausgehandelten Kompromiss bei der beihilferechtlichen Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017), insbesondere mit Blick auf die EEG-Umlageprivilegierung neuer, hocheffizienter KWK-Anlagen. Mit Blick auf das noch immer in der Schwebe befindliche „100-Tage-Gesetz“ (RGC berichtete), welches die zwischen Bundesregierung und EU KOM ausgehandelten Kompromisse im EEG 2017 und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regelt, fordert der Bundesrat die Bundesregierung zu einer schnellstmöglichen Umsetzung auf.
Bemerkenswert ist zudem, dass sich der Bundesrat auch zu dem aus energierechtlichen Vorgaben resultierenden Erfüllungsaufwand in Form von Informations-, Berichts- und Meldepflichten gerade für kleine und mittlere Unternehmen äußert. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die energierechtlichen Regelungen kritisch zu überprüfen und Erleichterungen umzusetzen. Der Bundesrat regt an:
- Schaffen von Bagatellgrenzen für die Abgrenzung von Drittstrommengen im EEG 2017 und KWKG;
- Harmonisieren von Meldefristen, soweit möglich;
- Vereinheitlichen des „Letztverbraucherbegriffs“, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen in Zusammenhang mit Elektromobilität;
- Aufnahme einer Übergangsfrist bis Ende 2019, in der Messkonzepte für den sog. 1/4h-Nachweis (vgl. § 61h Abs. 2 EEG 2017) im Rahmen einer EEG-umlageprivilegierten Eigenstromversorgung nachgerüstet werden können und plausible Schätzungen erlaubt sind.
Die Entschließung des Bundesrates ist für die Bundesregierung rechtlich nicht verbindlich. Sie soll die Bundesregierung vielmehr auf die in Zusammenhang mit hocheffizienten KWK-Anlagen und energierechtlichen Melde-, Informations- und Abgrenzungspflichten bestehenden Probleme aufmerksam machen.
Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir Sie an dieser Stelle informieren.