Bundesregierung äußert sich zu Plänen im Wärmesektor
Bundesregierung äußert sich zu Plänen im Wärmesektor: Wärmeversorgung kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Die Bundesregierung hat betont, dass die Wärmeversorgung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Was den Zugang von Drittlieferanten in bestehende Wärmenetze und die Preisgestaltung bei der Wärmeversorgung angeht, sieht die Bundesregierung jedoch keinen Handlungsbedarf.
Wie aus einer kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorgeht, entfallen in der Industrie rd. 73 % des Energieverbrauchs auf Wärmeanwendungen; im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sind es rd. 60 %. Die Wärmeversorgung beanspruche demnach mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland (vgl. Drucksache 19/2433). Dennoch, so die Bundesregierung, hänge das Klimaschutzpotential der Wärmeversorgung vom jeweils eingesetzten Energieträger ab. Die Bundesregierung sei daher bestrebt, den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung zu erhöhen.
Mit einem Instrumentenset soll eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor erreicht werden. Dieses bestehe zum einen aus einer Überarbeitung der ordnungsrechtlichen Vorgaben (u.a. das EEWärmeG und der EnEV), die in dieser Legislaturperiode erfolgen solle. Zum anderen liefen verschiedene Förder- und Marktanreizprogramme. Eine verbindliche Quote für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Erzeugung von leitungsgebundener Wärme hält die Bundesregierung allerdings für problematisch.
Zur Erreichung der Klimaziele solle vor allem auch die Nutzung von (industrieller) Abwärme vorangetrieben werden. Derzeit laufe ein Forschungsprojekt über die Erhebung, Abschätzung und Evaluierung industrieller Abwärme in Deutschland, dessen Ergebnisse Ende des Jahres erwartet werden. Auch der Aufbau von Abwärmekatastern, wie sie u.a. bereits in Bayern und Sachsen bestehen, werde geprüft. Außerdem gebe es bereits finanzielle Förderprogramme zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, mit denen bis 2020 jährlich 1 Mio t CO2 eingespart werden soll.
Den gesetzlichen Rahmen für den Zugang von Drittlieferanten in bestehende Wärmenetze und die Preisgestaltung bei der Wärmeversorgung will die Bundesregierung jedoch nicht ändern. Dritte hätten grundsätzlich längst einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch auf Mitbenutzung der Wärmenetze zur Belieferung eigener Kunden – so die Bundesregierung. Die technischen Gegebenheiten und die Tatsache, dass Wärme – anders als Strom und Gas – nicht überregional von einem Netzgebiet in ein anderes geliefert werden könne, stehe einer Entflechtung und Regulierung der Wärmenetze aber entgegen.
Infolgedessen verneinte die Bundesregierung auch die Frage nach der Ermöglichung der Wahlfreiheit des Wärme-Mix durch den Kunden. Im Wärmenetz sei regelmäßig ein Mix aus verschiedenen regenerativen oder fossilen Brennstoffen vorhanden. Die Zusammensetzung dieses Mix unterliege hierbei der Wahl und Entscheidung des jeweiligen Versorgers. Dem Kunden eine Wahlmöglichkeit zuzusprechen, würde damit einhergehen, dass der zuständige Netzbetreiber zwangsläufig die Einspeisung von anderen (dritten) Versorgern in sein Netz zulassen müsste, um dem Wahlrecht der Kunden zu entsprechen. Dies würde die Feststellung unterlaufen, dass eine Entflechtung des Wärmenetzes nicht geboten sei.
Was die Höhe der Fernwärmepreise angeht, beruft sich die Bundesregierung auf den Abschlussbericht des Bundeskartellamtes zur „Sektoruntersuchung Fernwärme“. Darin war das Kartellamt zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein insgesamt überhöhtes Preisniveau im Fernwärmesektor nicht feststellen lasse.