Bundesregierung will EU-Genehmigungsvorbehalt streichen

Änderung von EEG und KWKG geplant

Mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die vom Bundestag bereits am 27. Juni 2019 beschlossen wurde, soll nicht nur die Auditpflicht für Unternehmen geändert werden (RGC berichtete). Eine Änderung, die mit diesem Gesetz ebenfalls in Kraft treten soll, ist die Streichung des Genehmigungsvorbehalts der EU-Kommission im EEG und im KWKG.

Zum Hintergrund: mit seinem überraschenden Urteil vom 28. März 2019 hatte der EuGH entschieden, dass das EEG 2012 keine europarechtliche Beihilfe sei und daher nicht der Zustimmung der EU-Kommission bedurft hätte (RGC berichtete). Wegen des damaligen Beihilfeprüfverfahrens zum EEG 2012 war die Bundesregierung dazu übergegangen, Änderungen der Regelungen des EEG und des KWKG stets unter den Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission zu stellen. Dies hatte u.a. zur Folge, dass die KWK-Förderung für Bestandsanlagen ausgesetzt wurde.

Obwohl derzeit noch Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zu der Frage laufen, ob das Urteil des EuGH auch auf die Gesetze nach dem EEG 2012 Anwendung findet, hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Änderung des EDL-G ergänzt. Die bisherigen Regelungen im EEG und KWKG, wonach diese unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission standen, werden mit Verweis auf das Urteil des EuGH gestrichen. Wenn der Gesetzesentwurf ohne Änderungen in Kraft tritt, entfällt damit der Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission im EEG und KWKG, so dass dann die ausgesetzten Förderbescheide erteilt werden können.

Der Gesetzesentwurf wird nach der Sommerpause, voraussichtlich im September, im Bundesrat beraten. Legt dieser kein Veto ein, kann das Gesetz in Kraft treten.