Bundesregierung zur Abschaffung der Doppelbelastung für Stromspeicher

Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDB-Fraktion.

Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort (BT-Drs. 19/8094) auf die Kleine Anfrage der FDB-Fraktion (BT-Drs. 19/7592) zur auf EU-Ebene im sog. Winterpaket beschlossenen Abschaffung der Doppelbelastung von Stromspeichern.

Sie stellt insbesondere klar, dass den Mitgliedstaaten durch die neue Strommarktrichtlinie nicht pauschal auferlegt werde, alle Speicher von etwaigen „Doppelbelastungen“ zu befreien. Diese Verpflichtung gelte nur für Speicher, die durch aktive Kunden betrieben werden sowie für auf ihrem Grund und Boden verbleibende gespeicherte Elektrizität, oder wenn sie den Netzbetreibern Flexibilitätsleistungen bereitstellen. Dieser Verpflichtung werde Deutschland fristgerecht nachkommen (18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie). Eine allgemeine Entlastung von allen Stromspeichern sei derzeit aber nicht geplant.

Zum Hintergrund:

Mit dem Unterbinden von Doppelbelastungen soll erreicht werden, dass Energiespeicher nicht sowohl für das Einspeichern als auch das Einspeisen zahlen müssen (RGC berichtete).