Bundestag ändert rechtzeitig zu Weihnachten das EEG
Die Schätzoption für die Drittmengenabgrenzung wird damit um 1 Jahr verlängert.
Heute hat der Bundestag die Novelle des EEG für 2021 nur mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Nach der massiven Kritik am ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung kommt das EEG mit den zahlreichen Änderungen des Wirtschaftsausschusses. Für die vielen nicht geklärten Streitpunkte soll die Bundesregierung im ersten Quartal 2021 ein Konzept erarbeiten.
Eine gute Nachricht für die Unternehmen steht: Die Übergangsfrist zum „Messen und Schätzen“ bei der EEG-Umlagenabrechnung wird letztmalig um ein Jahr verlängert. Dies hatte der Wirtschaftsausschuss vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der späten Veröffentlichung des BNetzA-Leitfadens dem Parlament empfohlen.
Morgen steht das EEG abschließend auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Die vielen Änderungen und wichtigsten Punkte werden wir für Sie bewerten und im nächsten Jahr ausführlich berichten.