Bundestag stimmt für Reduzierung der EEG-Umlage auf null.

Die EEG-Umlage wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 auf null reduziert. Wie es mit der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2023 weitergeht, ist kein Inhalt dieser Entscheidung. Dies wird mit der nächsten EEG-Novelle, dem sog. „Osterpaket“ entschieden.

Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 vorerst bis zum Jahresende auf Null zu setzen (RGC berichtete). Energielieferanten sollten in diesem Zuge verpflichtet werden, diese Kostenersparnis an die Stromkunden weiterzugeben (RGC berichtete). Hierzu gibt es Neuigkeiten:

Am 28. April 2022 hat der Bundestag für eine Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage auf null gestimmt. Diese Absenkung ist aber auf den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 beschränkt. Die Mitteilung des Bundestages finden Sie hier.

Kein Inhalt dieser Entscheidung ist die Zukunft der EEG-Umlage ab 2023. Regelungen dazu werden erst mit der nächsten Novelle des EEG, dem sog. Osterpaket, getroffen (weitere Infos dazu gibt es hier). Die Energieumlagen sollen in diesem Zuge in ein eigenes Gesetz, das Energieumlagengesetz – kurz „EnUG“ überführt werden. Dieses Gesetz ist für die energieintensive Industrie von größter Brisanz, weil sich darin u.a. Privilegien wie die Besondere Ausgleichsregelung wiederfinden – mit einem erweiterten Adressatenkreis. Was Unternehmen dafür tun müssen, erklären wir am 22. Juni 2022 in 1,5 Stunden bei unserem RGC-Fokus: Das EnUG und die Zukunft der Energieumlagen – was müssen Unternehmen für künftige Privilegierungen tun?

Autorinnen: Annerieke Walter
                       Aletta Gerst