Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zur Besonderen Ausgleichsregelung und zum Messen und Schätzen im Rahmen des Energiesammelgesetzes (EnSaG)
Das BMWi hat sich in einem Vortrag zu Einzelfragen der Neuregelungen des EnSaG geäußert.
Der IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hat unter folgendem Link einen Vortrag des BMWi als Download zur Verfügung gestellt.
Das BMWi geht in diesem Vortrag auf die Neuregelungen im EnSaG ein und insbesondere auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR). Außerdem widmet sich das BMWi den Regelungen der §§ 62a und b EEG zur Bagatellregelung, Schätzung und Messung (RGC berichtete hier und hier). Besonders interessant ist, dass das BMWi Auslegungsansätze zu den Leitgedanken der Neuregelungen im EnSaG an die Hand gibt. Hierbei geht das BMWi zunächst ausführlich auf die Bagatellregelung nach § 62a EEG ein. Hiernach werden die Eingangsvoraussetzungen für die Schätzmöglichkeit und die Anforderungen an Schätzungen sowie die Anforderungen an Endabrechnungen nach § 62b EEG besprochen.