Clearingstelle EEG/KWKG veröffentlicht Empfehlung zur Zusammenfassung von EEG-Anlagen nach § 24 EEG

Die Clearingstelle EEG/KWKG hat kürzlich das Empfehlungsverfahren 2017/11 zur Anlagenzusammenfassung von EEG-Anlagen nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG abgeschlossen. 

Die Regelung des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG ist dabei für Fragen maßgeblich, in welchen Fällen mehrere EEG-Anlagen für die Ermittlung des Anspruchs auf EEG-Förderung (nicht: EEG-Eigenversorgung (!)) als eine Anlage zu betrachten sind. 
In diesem Zusammenhang hat sich die Clearingstelle insbesondere näher damit auseinandergesetzt, wann sich mehrere EEG-Anlagen nach ihrer Auffassung auf 
  • demselben Grundstück,
  • demselben Gebäude,
  • demselben Betriebsgelände oder
  • sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe
befinden. Im Schwerpunkt der Empfehlung diskutiert sie, was ein Betriebsgelände i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG ausmacht.