Clearingstelle EEG/KWKG zum Umgang mit unplausiblen Messwerten

Die Clearingstelle EEG/KWKG hat einen Schiedsspruch zum Umgang mit unplausiblen Messwerten im EEG veröffentlicht.

Gegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens (Az: 2018/27) war die Frage, ob für die Ermittlung der gemäß nach EEG 2009 zu vergütenden Strommenge aus EEG-Anlagen zwingend auf einen Messwert zurückzugreifen ist, wenn der Messwert nicht plausibel ist. 

Im konkreten Fall entschied die Clearingstelle, dass der Anlagenbetreiber darlegen konnte, dass der Messwert trotz Eichung des vorhandenen Zählers (!) unplausibel war und deswegen Ersatzwerte zu bilden und der Abrechnung zu Grunde zu legen waren.

Die Entscheidung der Clearingstelle können Sie hier herunter laden.