CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern werden neu verteilt
Vermieter sollen ab 2023 an den CO2-Kosten ihrer Gebäude beteiligt werden.
Vermieter von Gebäuden können bislang die Kosten für CO2, die durch BEHG und ETS für die Beheizung und die Warmwasserversorgung entstehen, vollständig auf ihre Mieter umlegen, wenn die Umlage von Heizkosten vertraglich vereinbart ist. Der Mieter kann zur Einsparung dieser Kosten zwar seinen Verbrauch reduzieren, aber er hat keinen Einfluss auf die energetische Qualität des Gebäudes. Ihn trifft bisher eine Kostenlast, deren Minderung nicht allein in seiner Verantwortung und seinem Einflussbereich liegt. Mit dem neuen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG ändert sich dies zum 1. Januar 2023 für alle Abrechnungsperioden, die dann beginnen.
Ist Ihr Unternehmen Mieter oder Vermieter von Nichtwohngebäuden, so gilt zunächst eine Pauschalregelung: Mieter und Vermieter tragen die CO2-Kosten jeweils zur Hälfte. Es kann aber vertraglich auch eine andere Aufteilung vereinbart werden. Die Informationen zur Berechnung der CO2-Kosten müssen Brennstofflieferanten auf ihren Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder Wärme ausweisen. In 2025 soll für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell angewendet werden.
Ein Stufenmodell zur prozentualen Kostenbeteiligung des Vermieters gilt ab 2023 bereits für Wohngebäude und Gebäude mit gemischter Nutzung. In 10 Stufen wird der jeweilige Anteil berechnet: Je schlechter der energetische Zustand des vermieteten Wohngebäudes und damit je höher die CO2-Emissionen des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz muss der Vermieter 95 Prozent und der Mieter fünf Prozent der CO2-Kosten tragen. Erreicht das Gebäude dagegen den Standard EH55, trägt der Mieter die CO2-Kosten weiter allein. Eine Übersicht zu den Stufen ist hier abrufbar.
Mit den neuen Regelungen sollen die Gebäudenutzer zu energieeffizientem Verhalten angeregt werden und die Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizsysteme und energetischen Sanierungen.
Autorin: Aletta Gerst