EEG-Erfahrungsbericht veröffentlicht

Das BMWi hat Ende Juni seinen EEG-Erfahrungsbericht vorgelegt

Nach § 97 EEG 2017 evaluiert die Bundesregierung das EEG sowie das Windenergie-auf-See-Gesetz und legt dem Bundestag bis zum 30. Juni 2018 einen Erfahrungsbericht vor. Der Bericht, der vom BMWi erstellt wurde, stellt in fünf Kapiteln den Stand und die Entwicklung der vergangenen Jahre bei den erneuerbaren Energien dar.

Im letzten Kapitel, des rund 20 Seiten umfassenden Berichts, wird kurz der Anteil der Ausbaukosten der unterschiedlichen erneuerbaren Energien an der EEG-Umlage dargestellt. Ferner wird hier auch der Einfluss der Besonderen Ausgleichsregelung sowie der Eigenversorgung auf die EEG-Umlage beleuchtet. Die Autoren kommen dabei zu dem Ergebnis, dass sich im Zeitraum 2014 bis 2017 bei der Besonderen Ausgleichsregelung weder die Zahl der begünstigten Unternehmen (ca. 2000) noch die privilegierte Strommenge (ca. 108 TWh/Jahr) verändert hat. Bei der Eigenversorgung (geschätzte Menge in 2017 51 TWh) wird das Gros in Anlagen erzeugt, die von der EEG-Umlage befreit sind. Dies verändert sich nach Ansicht der Autoren aber zunehmend, da erzeugter und selbstverbrauchter Strom aus neuen, ab dem 1. August 2014 in Betrieb genommenen Anlagen, in der Regel einer (anteiligen) EEG-Umlage belastet ist.