Das BMWi plant eine grundsätzliche Neuregelung zur Drittbelieferungsproblematik
BMWI konsultiert Eckpunktepapier für eine Regelung zur Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen von weitergeleiteten Strommengen bei umlageprivilegierten Unternehmen.
Neben dem aktualisierten Hinweisblatt Stromzähler des BAFA für stromkostenintensive Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung vom 27.4.2018 (vgl. hierzu gesonderte RGC Meldung) ist eine grundsätzliche gesetzliche Neuregelung zur Drittbelieferungsproblematik auch in anderen Bereichen vorgesehen.
Ein entsprechendes Eckpunktepapier aus dem BMWi liegt derzeit zur Konsultation bei den Verbänden. Die Vorschläge aus diesem Papier betreffen sowohl die Antragstellung in der besonderen Ausgleichsregelung als auch die Abgrenzung von Drittmengen bei verschiedenen anderen Entlastungstatbeständen wie der Begrenzung der KWKG-Umlage und der weiteren netzseitigen Umlagen. Es sollen Regelungen erarbeitet werden, die bei einer fehlenden eichrechtskonformen Abgrenzung von Drittmengen eine praktikable Lösungsmöglichkeit für die Vergangenheit und für die Zukunft eröffnen. Das BMWi differenziert hierbei zwischen Bagatellsachverhalten, bei denen eine Messung praktikabel bzw. nicht praktikabel ist und Nichtbagatellsachverhalten, bei denen eine Messung praktikabel bzw. nicht praktikabel ist.
Außerdem soll es im Hinblick auf den Nachweis an die 1/4h Zeitgleichheit gemäß § 61h Abs. 2 EEG bei der Eigenversorgung eine neue Regelung geben. Diese Neuregelung soll den Unternehmen alternative Möglichkeiten des Nachweises für den Eigenstrom eröffnen. Im Ergebnis dürfen allerdings nicht mehr Strommengen als bei einer viertelstundenscharfen Betrachtung der Zeitgleichheit als privilegierte Eigenstrommengen gelten.
Das BMWi hat die Verbände zur Stellungnahme bis zum 15. Mai 2018 aufgerufen. Der VEA wird sich an der Konsultation beteiligen!