Das „Energiekostendämpfungsprogramm“ ist gestartet!
Als weitere Säule des Schutzschildes der Bundesregierung startet das „Energiekostendämpfungsprogramm“ zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstieges. Anträge für die Unterstützungsleistung können ab sofort bis zum 31. August 2022 gestellt werden.
Das in der Industrie bereits erwartete „Energiekostendämpfungsprogramm“ ist gestartet. Seit Freitag, 15. Juli 2022 können Anträge online über das BAFA-Portal „ELAN-K2“ gestellt werden.
Durch das „Energiekostendämpfungsprogramm“ wird antragsberechtigten Unternehmen eine Billigkeitsleistung in Form eines nicht-rückzahlungspflichtigen Zuschusses gewährt, um die Belastung oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom im Vergleich zum Kalenderjahr 2021 abzudämpfen.
Um den Zuschuss zu erhalten, sind u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die mit ihrer Wirtschaftszweigklasse (WZ-Klasse) im Anhang zu den „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ (KUEBLL) gelistet sind. Damit Sie prüfen können, ob Sie der Gruppe der antragsberechtigten Unternehmen angehören, haben wir Ihnen den KUEBLL-Anhang hier verlinkt.
- Die erste Antragsfrist zur Beantragung des Zuschusses endet am 31. August 2022. Als materielle Ausschlussfrist ist der Antrag zwingend bis zum 31. August 2022 über das elektronische Portal Elan-K2 des BAFA zu stellen und diverse Antragsunterlagen beizufügen.
- Insbesondere muss als weitere Voraussetzung die Geschäftsleitung auf eine Erhöhung ihrer Vergütung und den variablen Teil ihrer Vergütung für das Geschäftsjahr vollständig verzichten.
- Das Unternehmen muss sich zudem per Selbsterklärung dazu verpflichten, Effizienzmaßnahmen, die sich innerhalb von drei Monaten amortisieren, umzusetzen.
Die Förderintensität steigt in drei Stufen an, abhängig von der Betroffenheit der Unternehmen:
- 30 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß dem KUEBLL-Anhang angehören und mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- Bis zu 50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
- Bis zu 70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
Die Richtlinie zur Gewährung des Zuschusses, ein Merkblatt sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung bei der Antragstellung? Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir gern die Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung zurückgreifen. Bei Interesse wenden Sie sich gern an RAin Lena Ziska (ziska@ritter-gent.de) oder RAin Pia Weber (weber@ritter-gent.de).
Autorinnen: Pia Weber
Lena Ziska