DEHSt veröffentlicht FAQ für die Strompreiskompensation

Die Antragsfrist zur Strompreiskompensation endet am 30.09.2022.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat einen FAQ-Fragenkatalog auf ihrer Website veröffentlicht. Kurz vor dem Ende der Antragsfrist für die Strompreiskompensation am 30.09.2022 kommt dies einerseits wie gerufen – andererseits bleiben die Antworten inhaltlich hinter den Erwartungen zurück.

Die FAQ behandeln u.a. folgende Themen:

  • Inhalt und Form der Verpflichtungserklärung
  • Zeitraum der anzugebenden Beihilfesumme
  • Identifizierung von Maßnahmen aus dem Energie- oder Umweltmanagementsystem 
  • Höhe der zu investierenden Beihilfesumme
  • Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung

Insbesondere die neue Voraussetzung der ökologischen Gegenleistungen treibt die antragstellenden Unternehmen um. Hinsichtlich der drängenden Fragen schweigt sich der aktuelle Leitfaden aus und seitens der DEHSt wird auf eine noch ausstehende Aktualisierung verwiesen.

Wie sind die Maßnahmen zu identifizieren und von welcher Liste aus dem EnMS ist auszugehen? In welchen Fällen ist man von der Umsetzungspflicht befreit? Wie berechnet sich die Amortisationsdauer? Was ist bis wann umzusetzen? Wann ist eine Maßnahme nicht mehr wirtschaftlich? Gibt es Kumulierungsverbote zu anderen Privilegien?

Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns in unserer Veranstaltung: „Die Projektierung ökologischer Gegenleistungen als neue Voraussetzung für energierechtliche Privilegien“ am 2. November 2022 in unseren Seminarräumlichkeiten in Hannover und am 9. November 2022 online. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Autorin: Lena Ziska