Der Weg zum EU-Klimagesetz
Kürzlich befassten sich die EU-Umweltminister mit dem EU-Klimagesetz
Was bisher geschah:
Anfang März 2020 beschloss die EU-Kommission einen Vorschlag für das erste europäische Klimagesetz, in dem u.a. das im europäischen „Green Deal“ formulierte Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 im EU-Recht verankert werden soll (RGC berichtete).
Im September 2020 legte die EU-Kommission dann eine Änderung dieses Vorschlages vor, welche sich mit dem Zwischenziel für 2030 auseinandersetzte. Die Treibhausgasemissionen sollen danach bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. In der Folge sprach sich das EU-Parlament für wesentlich ambitioniertere Ziele aus. Es forderte in seinem Bericht zum Kommissionsvorschlag eine Reduzierung der Emissionen um 60 % bis zum Jahr 2030. Außerdem soll ein weiteres Zwischenziel für das Jahr 2040 festgesetzt werden.
Am 23. Oktober 2020 befasste sich nun der Umweltrat mit dem Kommissionsvorschlag. Er erzielte dabei in vielen Punkten eine Einigung, u. a. auch zur Verankerung eines weiteren Zwischenziels im Jahr 2040. Dabei wurde jedoch die Höhe des neuen Emissionsreduktionsziel für das Jahr 2030 ausgeklammert. Darüber wollen sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem nächsten Treffen im Dezember beraten.
Was jetzt ansteht:
Als Nächstes stehen Verhandlungen zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament unter Anwesenheit und Beratung der EU-Kommission an (sog. Trilog), in welchen eine endgültige Zielsetzung der EU festgelegt werden soll.