Die zweite Runde des Energieaudits steht an

Die vierjährige Frist für das erneute Energieaudit läuft in 2019 aus.   

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet bestimmte Unternehmen regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen sind Unternehmen, die als sog. KMU-Unternehmen gelten, weil sie bestimmte Schwellenwerte bei Umsatz und Anzahl der Arbeitnehmer unterschreiten.

Unternehmen, die verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen, müssen dies dann mindestens alle vier Jahre wiederholen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem das erste Energieaudit durchgeführt wurde (RGC berichtete). Da die Frist für die erstmalige Durchführung des Energieaudits am 5. Dezember 2015 ablief, werden viele Unternehmen im Laufe des Jahres 2019 verpflichtet sein, das weitere Energieaudit durchzuführen.

Freigestellt von dieser Verpflichtung sind aber solche Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem betreiben.

Ein Verstoß gegen die Auditpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Unternehmen sollten daher die Einhaltung der Frist für das Audit beachten und sich rechtzeitig mit einem Auditor in Verbindung setzen. Denn das BAFA kontrolliert seit einiger Zeit stichprobenweise die Durchführung des Energieaudits (RGC berichtete).