Dritte Verordnung zur Änderung der Energie- und StromStV veröffentlicht

Am 8. Januar 2018 wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Ziel der Verordnung ist es in erster Linie, die Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung an das zum 1. Januar 2018 ebenfalls novelliert Energie- und Stromsteuergesetz anzupassen.

Zu den Änderungen zählen u.a. neue Ausnahmen vom „Versorgerbegriff“ sowie Ausnahmen von der „Elektromobilitätsdefinition“ für Fahrzeuge, die nicht im Straßenverkehr zugelassen sind (z.B. Flurförderfahrzeuge (RGC berichtete). Die Änderungen treten überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft.