EEG- / KWKG-Mini-Novelle (Teil 1 EEG): anteilige Genehmigung der EU-Kommission, geplante Senkung der EEG-Umlage und Ausbau von Erneuerbaren Energien
Das EEG 2021 wurde mit einem umfangreichen Beihilfevorbehalt erlassen. Da die EU-Kommission nun die meisten Regelungen des EEG 2021 genehmigt hat, folgt schon jetzt die erste Anpassung des EEG 2021. Dabei geht es insbesondere um die Genehmigung, die geplante Senkung der EEG-Umlage und den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien.
Die erste Mini-Novelle zum EEG 2021 startet mit einer Formulierungshilfe, die vom Kabinett am 27. April 2021 beschlossen wurde. Im Wesentlichen beinhaltet sie die folgenden drei Schwerpunkte:
- Anteilige Genehmigung durch die EU-Kommission
Das EEG 2021 stand bislang unter einem umfassenden Genehmigungsvorbehalt. Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich einen Großteil der genehmigungsbedürftigen Regelungen abgesegnet. Insoweit soll die Regelung zum Genehmigungsvorbehalt, das ist § 105 EEG 2021, angepasst werden.
Die Genehmigung umfasst jedoch (noch) nicht alle genehmigungsbedürftigen Regelungen des EEG. So hat die Europäische Kommission beispielsweise für der Regionalisierung der EEG-Förderung durch Südquoten weiteren Prüfungsbedarf angemeldet, während andere Regelungen, wie zum Beispiel die Vollbefreiung von der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff, über separate Genehmigungsverfahren gesondert geprüft werden. Der sog. „nichtselbstständige Unternehmensteil“ im Zusammenhang mit der BesAr für die Herstellung von Wasserstoff wurde auch noch nicht bestätigt.
Warum Regelungen des EEG 2021 überhaupt unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen und in welchen konkreten Fällen die Genehmigung erteilt wurde, erklärt das BMWi sehr übersichtlich in ihren neuen FAQ, die Sie hier finden. Zu der Pressemitteilung des BMWi über die Genehmigung der EU-Kommission geht es hier.
- Senkung der EEG-Umlage
Die Formulierungshilfe sieht darüber hinaus eine weitere Absenkung der EEG-Umlage mit Haushaltsmitteln in den Jahren 2023 und 2024 auf voraussichtlich unter 5 Cent/kWh vor. Die Absenkung soll über die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Handel finanziert werden.
- Verstärkter Ausbau von EE-Anlagen
Schließlich soll mit der ersten Novelle des EEG 2021 auch der Ausbau von EE-Anlagen angekurbelt werden. Konkret werden dafür u.a. die Ausschreibungsmengen für 2022 bei Wind an Land um 1,1 GW auf 4 GW und bei Photovoltaik um4,1 GW auf 6 GW angehoben. Um kurzfristig mehr Genehmigungen für Windprojekte zu erreichen, sollen dazu Erleichterungen beim Repowering vorbereitet und mehr Flächen für Windenergieanlagen erschlossen werden.