Empfehlungsverfahren der Clearingstelle EEG/KWKG zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Ist die kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen in ein Netz förderfähig?
Die Clearingstelle EEG / KWKG hat am 10. April 2019 ein Empfehlungsverfahren zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeleitet. Konkret geht es um die Frage, ob eine kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW in ein Energieversorgungsnetz nach dem KWKG zuschlagsberechtigt, also förderfähig ist.
Hintergrund ist, dass ab dem KWKG 2016 eine Zuschlagsberechtigung grds. an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Strom aus einer KWK-Anlage in das Netz eingespeist wird. Die EEG / KWKG Clearingstelle stellt die Frage, ob eine kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom für eine Förderung ausreichend ist, allerdings schon für die Regelungen ab dem KWKG 2012. Praxisrelevant ist diese Frage unter anderem für KWK-Anlagen, die in einer Kundenanlage angeschlossen sind und damit nur mittelbar in ein Netz einspeisen können.
Für bei der Clearingstelle EEG / KWKG registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierte Interessensgruppen besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum
22. Mai 2019.
Der VEA wird sich mit einer Stellungnahme beteiligen.