Ende einer Verteuerung der Netzentgelte nicht in Sicht

Auch für das Jahr 2020 haben zahlreiche Netzbetreiber die Netzentgelte erhöht

Für die Nutzung der Strom- und Gasnetze müssen Letztverbraucher ein sog. Netznutzungsentgelt zahlen. Dieses Netzentgelt ist inzwischen der größte einzelne Preisbestandteil beim Strom. Zwar sind die Netzbetreiber bei der Preisgestaltung nicht frei. Vielmehr sollte die 2005 eingeführte umfassende Netzentgeltregulierung dem Ziel einer preiswerten Energieversorgung dienen. Dennoch sind die Netzentgelte in den letzten 10 Jahren massiv gestiegen. So zahlte ein Industriekunde im Jahr 2019 durchschnittlich 0,9 Cent/kWh mehr an Netzentgelten als noch 2009. Bei Gewerbekunden betrug der Anstieg durchschnittlich 1,32 Cent/kWh, bei Haushaltskunden sogar 1,42 Cent/kWh.

Hinzu kommt, dass das derzeitige Preissystem der Netzentgelte die Energiewende erschwert, da es energieeffizientes Verhalten nicht unbedingt belohnt. Auch sind wegen der vermehrt dezentralen Stromerzeugung immer mehr Ausgleichs- und Unterstützungsmaßnahmen der Netzbetreiber nötig, um das Netz stabil zu halten. Die Kosten hierfür betrugen im Jahr 2018 ca. 1,4 Mrd. Euro.

Es gab daher in den letzten Jahren immer wieder die Absicht, das gesamte Netzentgeltsystem zu verändern. Diskutiert wurde vor allem eine Netzentgeltsystematik der Verursachungsgerechtigkeit und Netzdienlichkeit. Das BMWi hat zu diesem Thema bereits drei Studien in Auftrag gegeben, wie sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitteilte. Bereits im Jahr 2018 gab es klare Empfehlungen für eine Umgestaltung der Netzentgelte (RGC berichtete). Ein weiteres Gutachten beleuchtete auch den Aspekt der Sektorkoppelung. Dieses wurde im August 2019 veröffentlicht. Schließlich gibt es noch ein weiteres, jedoch unveröffentlichtes Gutachten zu den Potenzialen des Strommarktdesigns in der Industrie.

Dennoch sind alle bisherigen Ansätze einer Neugestaltung der Netzentgelte im Sande verlaufen. Und es ist auch keine Reform der Netzentgelte in Sicht: Die Große Koalition wollte in dieser Legislaturperiode das Thema angehen; die Netzentgeltreform war Gegenstand des Koalitionsvertrages. Nun heißt es in der o.a. Antwort auf die Kleine Anfrage jedoch nur noch, dass eventuell eine Weiterentwicklung von § 14a EnWG bei der effizienten Netznutzung helfen könne und ggf. im Jahr 2020 ein Entwurf für die Änderung von § 14a EnWG vorgelegt werde. Abgesehen davon, dass diese Aussage mehr als vage ist, regelt § 14a EnWG ohnehin nur die Netzentgeltermäßigung für eine netzdienliche Verbrauchssteuerung im Niederspannungsnetz. Von einer umfassenden Reform der Netzentgelte ist die Regierung derzeit offenbar weit entfernt, so dass Letztverbraucher mit weiter steigenden Netzentgelten rechnen müssen.