Endlich offiziell: Frist zur Umsetzung eines EEG-konformen Messkonzepts bis Anfang 2021 verlängert
Frist zur Umsetzung eines EEG-konformen Messkonzepts bis 2021 verlängert – RGC gibt übermorgen Praxistipps zur Umsetzung
Gestern wurde die EDL-G-Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet, mit der auch lang erwartete Anpassungen des EEG vorgenommen wurden (RGC berichtete über das Gesetzgebungsverfahren).
Damit wurde endgültig klargestellt, dass Eigenerzeuger und Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, ihr EEG-konformes Messkonzept erst am 1. Januar 2021 umgesetzt haben müssen. Diese Frist hatte der Gesetzgeber teilweise schon im April mit dem sog. NABEG angepasst. Dabei hatte sich jedoch ein redaktionelles Versehen eingeschlichen, durch das das Messkonzept für die meisten Unternehmen streng genommen noch immer zum 1. Januar 2020 hätte installiert sein müssen (RGC berichtete).
Trotz der Fristverlängerung drängt die Zeit. Für betroffene Unternehmen bieten wir deshalb schon diesen Donnerstag unseren Workshop „Der Weg zum „richtigen“ Messkonzept nach EEG, neuen Hinweisen zum Messen und Schätzen der BNetzA und ISO 50001“ an. Zur Anmeldung klicken Sie hier.