Energieauditpflicht: Auch für Unternehmen ohne Energieverbrauch?

Unternehmen ohne Energieverbrauch haben Pflichten nach dem EDL-G zu beachten.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die keinen KMU-Status nach der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission haben, verpflichtet, ein Energieaudit nach Maßgabe des EDL-G durchzuführen. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem in Sinne der VO (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) haben, sind von dieser Verpflichtung freigestellt.

Ende 2019 hat der Gesetzgeber zusätzlich noch eine Bagatellschwelle für Unternehmen mit geringem Energieverbrauch eingeführt (RGC berichtete). Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg im Jahr 500 000 Kilowattstunden oder weniger beträgt, sind ebenfalls nicht zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Dennoch müssen diese Unternehmen – wie alle anderen zum Energieaudit verpflichteten Unternehmen auch – eine Online-Energieauditerklärung beim BAFA abgeben. Inhaltlich bestehen jedoch einige Vereinfachungen. So müssen diese Unternehmen lediglich Angaben zu ihrem Unternehmen, dem Gesamtenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Energieträgern und die bestehenden Energiekosten in Euro pro Jahr, aufgeschlüsselt nach Energieträgern tätigen, um damit den Nachweis für das Unterschreiten der Bagatellschwelle zu führen.

Doch wie sieht das mit Unternehmen ohne Energieverbrauch aus?

Viele Unternehmen, welche wegen der Besonderen Ausgleichsregelung oder dem Spitzenausgleich im Strom- und Energiesteuerrecht ein Energie- oder Umweltmanagement betreiben, haben sog. Besitzgesellschaften, die als Mantelgesellschaften ohne jeglichen Energieverbrauch und Energiekosten fungieren. Laut Merkblatt für Energieaudit des BAFA kann bei diesen Unternehmen von der Durchführung eines eigenständiges Energieaudits abgesehen werden. Das BAFA hat uns auf Nachfrage jedoch mitgeteilt, dass diese Unternehmen dennoch eine Online-Energieauditerklärung abgeben müssen. In der Maske ist dann unter „Erfüllung Energieauditpflicht“ die entsprechende Angabe „kein Energieverbrauch“ auszuwählen.

Zu den für die Online-Energieauditerklärung bestehenden Fristen können Sie sich hier informieren.