Energiemanagementsysteme in der Praxis: Vom Energieaudit zum ISO 50001-Managementsystem

Umweltbundesamt veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen und Organisationen

Das Umweltbundesamt hat seinen aus 2012 stammenden Leitfaden „Energiemanagementsysteme in der Praxis: Vom Energieaudit zum ISO 50001-Managementsystem“ neu aufgelegt. Anlass für die Neuauflage gab u.a. die in 2018 erfolgte Novellierung der DIN EN ISO 50001. Den Leitfaden mit aktuellem Stand aus Dezember 2019 können Sie hier abrufen. 

Adressaten des Leitfadens sind jene Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem an Stelle oder aufbauend auf der Durchführung eines Wiederholungsaudits nach § 8 EDL-G (DIN EN 16247-1) einzuführen. Zur Durchführung des Audits nach § 8 EDL-G sind in Deutschland immerhin 50.000 Unternehmen verpflichtet. Der Leitfaden ist aber auch für Unternehmen ohne vorangegangenes Energieaudit geeignet, die direkt in das Energiemanagement einsteigen möchten.

Inhaltlich führt der Leitfaden chronologisch von der Durchführung eines Energieaudits über die Einführung eines Energiemanagements bis hin zur Durchführung von Maßnahmen und der Zertifizierung des Managementsystems. Hierbei verdeutlicht das Umweltbundesamt mehrfach, dass die Dokumentation in einem Energiemanagementsystem eine ganz zentrale Rolle spielt. So müssen Unternehmen nach ISO 50001 die eigene Energiepolitik, d.h. die übergeordneten Ziele des Energiemanagementsystems sowie die Ergebnisse der Bewertung der Einhaltung der relevanten rechtlichen Anforderungen schriftlich dokumentieren.

Unterstützung hierbei können nach Ausführungen des Umweltbundesamtes sog. Rechtskataster bieten, die alle für ein Unternehmen relevanten Gesetze, Verordnungen sowie weitere Verpflichtungen bereithalten und ggf. aufbereiten. Hierdurch werden die systematische Identifikation, Analyse und Bewertung von Anforderungen sowie die Beurteilung der Rechtskonformität erleichtert. Insoweit beugt ein Rechtskataster auch dem Risiko, nicht alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten oder weiteren (ggf. branchenspezifischen) Abkommen nicht nachzukommen, vor.

Einen perfekten Überblick über die rechtlichen Anforderungen im Energie- und Umweltrecht erhalten Sie bei unserem „Planspiel zum Energie- und Umweltrecht im Unternehmen für Einsteiger“ am 28./29. April 2020.

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