Energiepreisbremsen – Antragstellung für Gas- und Wärmelieferanten und Erdgas-„Selbstbeschaffer“ eröffnet
Gaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können seit dieser Woche (ab 9. Januar 2023) Erstattungsanträge auf Vorauszahlungen der Gas- und Wärmepreisbremse stellen. Achtung: Dies betrifft auch Industrieunternehmen, soweit sie entweder andere als Lieferant / Versorgungsunternehmen i.S.d. EWPBG mit Wärme oder Gas beliefern oder sich Erdgas „selbst beschaffen“ (§ 7 EWPBG).
Die Antragstellung und vorhergehende Registrierung sind ausschließlich online über diesen Link möglich. Dort sind auch Checklisten für die Antragstellung abrufbar.
Zudem hat das BMWK auf seiner Internetseite FAQ und weitergehende Informationen zur Antragstellung bereitgestellt.
Autorinnen: Yvonne Hanke
Sandra Horn