Energiepreisbremsen: Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV) in Kraft

Die DBAV ist am 21.03.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 22.03.2023 in Kraft getreten.

Damit steht fest, dass Unternehmen, welche (im Verbund) eine Entlastungssumme von 2 Mio. € überschreiten, ab Mai eine erhebliche Begrenzung ihrer Preisbremsen hinnehmen müssen, wenn die vereinbarten Vertragspreise bestimmte Beträge überschreiten (RGC berichtete hier).

Zum Volltext der neuen Verordnung gelangen Sie hier.

Autoren: Jan Schlüpmann
                 Yvonne Hanke