Erste Änderung des BEHG in Kraft getreten!
Am 10. November 2020 ist das erste Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Kraft getreten.
Anfang Oktober hat der Bundestag bereits die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen (RGC berichtete); nun ist das Änderungsgesetz am 10. November 2020 in Kraft getreten.
Mit der Änderung werden die Zertifikatspreise des nationalen Emissionshandels erhöht, worauf sich bereits Ende letzten Jahres der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zu einem ganz anderen Gesetz, nämlich dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, verständigt haben.
Danach steigen die Preise für ein Emissionszertifikat
- für das Jahr 2021 auf 25 Euro
- für das Jahr 2022 auf 30 Euro
- für das Jahr 2023 auf 35 Euro
- für das Jahr 2024 auf 45 Euro
- für das Jahr 2025 auf 55 Euro
- für das Jahr 2026 auf einen Preiskorridor zwischen 55 Euro und 65 Euro.
Gleichzeitig wurde die Verordnungsermächtigung für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage angepasst, damit die Bundesregierung mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 – und nicht wie ursprünglich geregelt ab dem 1. Januar 2022 – tätig werden kann.
Daneben haben noch weitere Änderungen Einzug in das BEHG erhalten. Beispielsweise kann nun auch für die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft der Emissionsfaktor Null angesetzt werden (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 BEHG). Zudem wurde die Frist, in der bis zu zehn Prozent der in einem der Jahre 2021 bis 2025 erworbenen Emissionszertifikate zu dem für dieses Jahr festgelegten Festpreis nacherworben werden können, von dem 28. Februar auf den 30. September des jeweiligen Folgejahres verlängert (§ 10 Abs. 2 S. 3 BEHG).