Erstes Feedback zum finalen Leitfaden Messen und Schätzen der BNetzA
Die BNetzA hat Wort gehalten: Viele Klarstellungen, weitere Erleichterungen für die Drittmengenabgrenzung
Am Donnerstag haben wir als Breaking News bereits über die Veröffentlichung des finalen Leitfadens der BNetzA zu Messen und Schätzen berichtet. Mit großer Spannung haben wir danach sogleich begonnen, die Inhalte durchzuarbeiten. Und wir können danach nur eines sagen: Wir sind begeistert! Die BNetzA hat Wort gehalten: Zwar nicht alle, aber viele Unklarheiten aus der Konsultationsfassung sind beseitigt und es gibt gerade für die entscheidende Bagatellregelung des § 62a EEG zahlreiche weitere Erleichterungen!
Ein paar Highlights:
- Sehr zu begrüßen sind die neu aufgenommen Aussagen zu E-Mobilen, Rekuperationsanlagen, USV, Notstrom etc.. Wir wissen jetzt, was wir mit diesen Sorgenkindern zu tun haben, auch wenn wir uns einige Details anders gewünscht hätten.
- Es gibt zahleiche neue Maßgaben zur Abgrenzung von Bagatellen. Die bisherigen Probleme mit Handwerkern, Reinigungsfirmen, Bürogeräten etc. lassen sich jetzt praxistauglich lösen.
- Weitere Erleichterungen gibt es zum „Wie“ der Messung. Dabei bedauern wir lediglich, dass die BNetzA weiterhin grds. die Schätzung von ¼ h-Werten (außerhalb von der Worst-Case- und sehr eingeschränkten SLP-Schätzung) ablehnt.
Es würde den Rahmen unserer Aktuelles-Meldungen sprengen, die Vielzahl der Neuerungen aus dem Leitfaden hier im Detail darzustellen. Aber selbstverständlich möchten wir Sie über alles Wesentliche informieren und Ihnen die RGC-typischen Praxistipps an die Hand geben. Hierzu bieten wir Ihnen unser „Update zu Messen und Schätzen: Neues aus dem finalen BNetzA-Leitfaden“ an. Es besteht aus drei Fachvideos und persönlichen Online-Fragestunden. Weitere Infos und die Anmeldung finden Sie hier. An den Videos arbeiten wir schon mit Hochdruck und werden die ersten beiden „Was ist eine Bagatelle?“ und „Das Ob und Wie von Messen und Schätzen“ schon am Mittwoch einstellen.
Unsere Update-Veranstaltung richtet sich ausschließlich
an stromverbrauchende Unternehmen, die für ihre Standorte ein
Drittmengenabgrenzung vornehmen müssen. Energieberatern und anderen Dienstleistern
können wir daher die Teilnahme nicht ermöglichen.