Es gibt Geld! – Das BAFA nimmt aktuell alte Teilaufhebungsbescheide zur EEG-Umlage zurück.

Das BAFA versendet Rücknahmebescheide zu den Teilaufhebungsbescheiden aus vergangenen Begrenzungsjahren.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nimmt alte Teilaufhebungsbescheide aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019 zurück und versendet aktuell entsprechende Rücknahmebescheide.
Das BAFA hatte in der Vergangenheit Teilrücknahmebescheide erlassen, in denen die EEG-Umlagebegrenzung auf die nach dem EU-Beihilfebeschluss zulässige Begrenzung verringert und nachgefordert wurde. Der Differenzbetrag zwischen der nach dem EEG 2012 abgeführten EEG-Umlage und der gemäß dem Beihilfebeschluss zu tragenden EEG-Umlageschuld war von betroffenen Unternehmen an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten.
Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. März 2019 wurde der Beihilfebeschluss für nichtig erklärt. (RGC berichtete) Aufgrund dessen erfolgt nunmehr die entsprechende Rückabwicklung der vormals zurückgezahlten EEG-Umlage.
In den Rücknahmebescheiden des BAFA wird die konkrete Höhe des Rückzahlungsbetrages benannt und hinsichtlich einer Rückabwicklung auf die Übertragungsnetzbetreiber verwiesen. Diese sind zur Rückzahlung verpflichtet. Die betroffenen Unternehmen werden in dem Bescheid aufgefordert, den entsprechenden Betrag gegenüber ihrem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber in Rechnung zu stellen, damit durch diesen eine Rückzahlung erfolgen kann.