EU-Taxonomie: Die EU-Ausschüsse lehnen Erdgas und Kernenergie als ökologisch nachhaltige Tätigkeitsbereiche ab.
Die Mehrheit der Parlamentarier der beiden zuständigen Ausschüsse des EU-Parlamentes haben dagegen gestimmt, Kern- und Gasenergieaktivitäten in die Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten aufzunehmen.
In der letzten Woche fiel der Vorschlag der EU-Kommission, die EU-Taxonomie-Verordnung zu erweitern, bei den Mitgliedern der beiden zuständigen EU-Ausschüsse durch. Ende 2021 hatte die EU-Kommission (RGC berichtete) vorgeschlagen, unter bestimmten Voraussetzungen künftig Kern- und Gasenergieaktivitäten in die Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten aufzunehmen. Diese würden dann bei Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie als klimafreundlich gelten und damit sollten Geldflüsse in Neubauprojekte angereizt werden.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist jedoch der Ansicht, Kernenergie und fossiles Gas könnten bei der Energieversorgung nur eine Rolle als Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft einnehmen. Den Kriterien der EU-Taxonomie würden sie aber nicht entsprechen. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, den Vorschlag der EU-Kommission einer öffentlichen Konsultation und Folgenabschätzung zu unterziehen.
Das Votum der Ausschüsse ist ein erstes Signal und noch nicht das letzte Wort:
Anfang Juli muss das gesamte EU-Parlament abstimmen. Nur wenn eine absolute Mehrheit der Abgeordneten dann gegen den Vorschlag der EU-Kommission votiert, tritt die Erweiterung der EU-Taxonomie-Verordnung für Kernenergie und Erdgas nicht in Kraft.
Autorin: Aletta Gerst