EU-Vorstoß: Ladesäulenpflicht für Unternehmen ab 10 Parkplätzen

In der Presse wird aktuell ein Vorstoß des EU-Parlamentes kontrovers diskutiert: Ab 2025 sollen Eigentümer von Gebäuden, die nicht der Wohnnutzung dienen, pro zehn vorhandene Parkplätze mindestens eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge einrichten.

Diesen Vorschlag plant das EU-Parlament Anfang Dezember im Rahmen der Verhandlungen über die geplante Novelle der Energieeffizienzrichtlinie (derzeit Richtlinie 2012/27/EU) zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten einzubringen.

Betroffen wären u.a. die Parkplätze von Supermärkten, Einkaufzentren, aber auch die Parkplätze von Hotels und Industrieunternehmen. Eine „öffentliche Zugänglichkeit“, wie sie bspw. die Ladesäulenverordnung (LSV) als Grundlage für bestimmte Verpflichtungen voraussetzt, muss dabei – soweit bislang bekannt – nicht bestehen. Die Vorgabe würde folglich auch für reine Mitarbeiterparkplätze gelten.

Allerdings sieht der Vorschlag vor, dass den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Regel freigestellt wird, dass diese kleinere und mittlere Unternehmen von der Pflicht befreien können. Noch nicht klar scheint außerdem, ob die Verpflichtung auch vollumfänglich für den Gebäudebestand, oder nur bei Neubau und umfassenden Renovierungen Anwendung finden soll. Eine Pflicht zur Installation von Leerrohren bzw. geeigneter Vorverkabelung für jeden dritten bis zehnten Parkplatz wird sogar bereits ab Inkrafttreten der Richtlinie 2019 diskutiert.