EuGH entscheidet zu kostenloser Zuteilung von Zertifikaten

In einem Vorabentscheidungsverfahren erstritt die Aurubis AG nach der Reduzierung der CO2-Emissionen im Rahmen der Kupferproduktion vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate.

Der Aurubis AG gelang es nach intensiver und innovativer Forschungs- und Entwicklungsarbeit, ihre CO2-Emissionen beim Schmelzen von Kupfererz durch den Verzicht auf fossile Brennstoffe wie etwa Schweröl maßgeblich zu reduzieren.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Deutschen Umweltbundesamt (UBA) sah in dieser Reduzierung des CO2-Ausstoßes keinen zur Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) berechtigenden Tatbestand. Sie teilte der Aurubis AG keine kostenlosen Zertifikate zu, da sie die Reduzierung nicht im EU-ETS anerkannte mit dem Argument, eine solche Anerkennung gefährde die Funktionsfähigkeit des EU-ETS.

Gegen diese Entscheidung klagte die Aurubis AG vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das letztlich zu dieser Frage den EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens bemühte.

In seinem wegweisenden Urteil entschied der EuGH, dass der Kupferproduzent Aurubis AG Anspruch auf Zuteilung kostenloser Zertifikate hat. Aufgrund des emissionsmindernden Fortschritts stehen dem Konzern im Zusammenhang mit der klimafreundlicheren Kupferproduktion kostenlose Emissionszertifikate aus dem EU-ETS zu. Der EU-ETS soll gerade einen Anreiz dafür schaffen, „effiziente Techniken zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen einzusetzen“. Damit tritt der EuGH der Argumentation der DEHSt entgegen und legt den Fokus auf den Sinn und Zweck des Europäischen Emissionshandels als Klimaschutzinstrument.

Autorin: Sandra Horn