Extreme Wetterlagen und ihr Einfluss auf die Sicherheit des Energieversorgungssystems

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Nach Angaben der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/12423) haben Hitze- und Trockenperioden, Stürme und Starkregen die Versorgungssicherheit bisher nicht beeinflusst.

Die längste Hitzeperiode der vergangenen Jahre habe es laut Bundesregierung im Sommer 2018 gegeben. Diese hatte dazu geführt, dass Rhein und Neckar sich der 28°C-Grenze näherten, sodass einige Kraftwerke ihre Leistung drosseln mussten, um die Flüsse nicht weiter zu erhitzen. Im Neckar führte die anhaltende Trockenheit außerdem zu einem Niedrigwasserstand, was ebenfalls zu einer Begrenzung der Kühlwasserentnahme durch Kraftwerke führen kann. Durch die reduzierte Verfügbarkeit einiger Kraftwerke hatten sich jedoch keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit ergeben. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit bestand daher aus Netz- und Leistungsbilanzsicht zu keinem Zeitpunkt Anlass zu Besorgnis.

Für ganz unerwartete Fälle wurde trotzdem kürzlich in Deutschland ein Reserve-Instrument geschaffen. Mit der sog. Kapazitätsreserve soll auch während der Energiewende die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben. Sie soll in Zeiten, in denen trotz freier Preisbildung an den Strombörsen auf dem Großhandelsmarkt kein ausreichendes Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche Leistung bereitstellen. Hierzu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf Anweisung der Übertragungsnetzbetreiber nach Ausschöpfung der marktlichen Alternativen eingesetzt.

Ob extremwetterbedingt zusätzliche Stromkosten und Strompreise entstehen, lässt sich laut Bundesregierung nicht ermitteln, da die notwendigen stundenscharfen Daten nicht vorliegen. Insgesamt sei das Preisniveau im Strom-Großhandelsmarkt aber seit 2005 stark gesunken und der Spitzenpreis während der Sommerhitze 2018 sei zuvor schon im März 2018 erreicht worden.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion kann hier nachgelesen werden (Drucksache 19/13107).