FDP stellt kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Absenkung der EEG-Umlage aus Mitteln des nationalen Emissionshandels
In der Anfrage vom 17. August 2020 stellt die FDP zahlreiche Fragen, die die geplante Absenkung der EEG-Umlage im Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht betreffen.
Die Anfrage hat zum Hintergrund, dass im Klimaschutzprogramm 2030 die Absenkung der EEG-Umlage beschlossen wurde. 2021 soll die EEG-Umlage um 0,25 Cent/kWh, 2022 um 0,5 Cent/kWh und ab 2023 um 0,625 Cent/kWh gesenkt werden. Die Mittel zur Absenkung sollen aus den Einnahmen des nationalen Emissionshandels und aus Mitteln des Konjunkturpakets 2020 kommen.
Heikel ist dabei, dass die Senkung der EEG-Umlage mit staatlichen Mitteln erfolgen könnte. Dies könnte dazu führen, dass Privilegierungen des EEG zukünftig als staatliche Beihilfe einzuordnen wären. Denn der EuGH hatte im März letzten Jahres gerade auch mit dem Fehlen des Einsatzes staatlicher Mittel begründet, dass Privilegierungen unter dem EEG 2012 keine Beihilfen sind. Die geplante Absenkung der EEG-Umlage aus Mitteln des Bundeshaushalts könnte eine beihilferechtliche Neubewertung durch die EU-Kommission nach sich ziehen.
Vor dem Hintergrund, dass die mögliche beihilferechtliche Neubewertung Planungsunsicherheit bei Unternehmen hervorruft, wurde die Frage aufgeworfen, welche Maßnahmen und Vorkehrungen die Bundesregierung getroffen habe, um ein mögliches Notifizierungsverfahren schnell und sauber abzuschließen. Bei ihrer Antwort blieb die Bundesregierung leider vage, indem sie lediglich versicherte sich für die Rechts- und Planungssicherheit einzusetzen.
Auf die Frage nach der Prüfung alternativer Möglichkeiten, die die beihilferechtliche Neubewertung unwahrscheinlicher gemacht hätten, bejahte die Bundesregierung zwar eine durchgeführte Prüfung von Alternativen, bezeichnete den Zuschuss auf das EEG-Konto aber als vorzugswürdig.
Die Anfrage schließt an eine bereits im Januar 2020 erfolgte Anfrage durch die FDP zu diesem Thema an (RGC berichtete).
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