Fliegst Du noch oder schämst Du dich schon?
Die politische Diskussion um Klimaschutz im Luftverkehr nimmt Fahrt auf.
- EU-Emissionshandel für den Luftverkehr
- Flüge von oder nach Flugplätzen in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums von, zu und innerhalb von bestimmten Gebieten in äußerster Randlage der EU sind bis 31.12.2023 vom EU-ETS ausgenommen.
- Bis 2020 erhalten Luftfahrzeugbetreiber eine kostenlose Zuteilung, die der des Jahres 2016 entspricht. Ab 2021 ist geplant, den linearen Reduktionsfaktor gemäß Artikel 9 der Emissionshandelsrichtlinie von 2,2 Prozent pro Jahr anzuwenden.
- Luftfahrzeugbetreiber mit jährlich weniger als 3.000 Tonnen CO2-Emissionen (bezogen auf den reduzierten geografischen Anwendungsbereich) gelten nun als Kleinemittent und können somit von bestimmten Erleichterungen Gebrauch machen (zuvor nur bei weniger als 25.000 Tonnen CO2/Jahr).
- Nicht-gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber mit jährlichen Emissionen von weniger als 1.000 Tonnen CO2 unterliegen bis 2030 (bisher 2020) nicht der Emissionshandelspflicht.
- Internationales ICAO-Abkommen „CORSIA“
- Aktuelle Diskussion um die Einführung einer Kerosinsteuer