Fliegst Du noch oder schämst Du dich schon?

Die politische Diskussion um Klimaschutz im Luftverkehr nimmt Fahrt auf.

Das (Un-)Wort „Flugscham“ ist längst in aller Munde. Aktuell wird auf vielen Ebenen über wirksame Instrumente zur Reduzierung von Klimafolgen des Fliegens, sowohl im Personen- wie im Güterflugverkehr, diskutiert. Nachfolgend mit Blick auf die Urlaubszeit ein paar Schlaglichter: 
  • EU-Emissionshandel für den Luftverkehr
Ja, der EU-Emissionshandel erfasst auch den Luftverkehr. Und das auch schon seit 2012. Sowohl gewerbliche als auch nicht gewerbliche Betreiber von Luftfahrzeugen, die Flüge durchführen, die im Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (Territorium der EU-Mitgliedstaaten und Island, Norwegen und Liechtenstein) starten oder landen, müssen seither für jede aus ihrer Luftverkehrstätigkeit resultierende Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Grundsätzlich. Es gibt allerdings weitreichende Ausnahmen und Sonderregelungen. Mit der am 29.12.2017 veröffentlichten und rückwirkend ab 01.01.2017 geltenden EU-Verordnung zur weiteren Ausgestaltung des EU-ETS im Luftverkehr gelten insbesondere die folgenden Besonderheiten: 
  • Flüge von oder nach Flugplätzen in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums von, zu und innerhalb von bestimmten Gebieten in äußerster Randlage der EU sind bis 31.12.2023 vom EU-ETS ausgenommen.
  • Bis 2020 erhalten Luftfahrzeugbetreiber eine kostenlose Zuteilung, die der des Jahres 2016 entspricht. Ab 2021 ist geplant, den linearen Reduktionsfaktor gemäß Artikel 9 der Emissionshandelsrichtlinie von 2,2 Prozent pro Jahr anzuwenden.
  • Luftfahrzeugbetreiber mit jährlich weniger als 3.000 Tonnen CO2-Emissionen (bezogen auf den reduzierten geografischen Anwendungsbereich) gelten nun als Kleinemittent und können somit von bestimmten Erleichterungen Gebrauch machen (zuvor nur bei weniger als 25.000 Tonnen CO2/Jahr).
  • Nicht-gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber mit jährlichen Emissionen von weniger als 1.000 Tonnen CO2 unterliegen bis 2030 (bisher 2020) nicht der Emissionshandelspflicht.

  • Internationales ICAO-Abkommen „CORSIA“
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO), die zu den vereinten Nationen gehört, hat am 06.10.2016 eine globale, marktbasierte Maßnahme zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen des internationalen Luftverkehrs verabschiedet. Ziel ist ein kohlendioxidneutrales Wachstum des internationalen Luftverkehrs ab dem Jahr 2020. Zu den 65 Vertragsstaaten, die etwa 85 % des internationalen Luftverkehrs abdecken, gehören u.A. Deutschland, Russland, die USA und China. Die ICAO-Mitglieder hatten sechs Jahre lang über das System „Corsia“ (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) verhandelt. Es ist ein zweistufiger Einführungsprozess für das neue System geplant: Von 2021 bis 2026 ist die Teilnahme für alle Staaten auf freiwilliger Basis vorgesehen. In der zweiten Phase von 2027 bis 2035 bestehende bindende Pflichten. Entsprechend werden auch schrittweise Kostensteigerungen im Flugverkehr erwartet. Weitere Informationen finden Sie u.A. auf der Webseite der DEHSt
  • Aktuelle Diskussion um die Einführung einer Kerosinsteuer
In der aktuellen Diskussion in Deutschland wird außerdem von einigen Parteien sowie Umweltverbänden bemängelt, dass zwar auf flüssige Treibstoffe für am Boden fahrende Fahrzeuge die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) gelte und diese mit bis zu 47 % besteuert werde, der Verbrauch von Kerosin im Luftverkehr jedoch steuerfrei sei. Auch das Medienecho ist groß, vgl. bspw. dieser Artikel in der „Zeit-online“. Auch eine Petition wurde hierzu bereits unter der Ziff. 91715 beim Bundestag eingebracht. Von Seiten der Luftfahrbranche wird hingegen angeführt, dass ein deutscher Alleingang in der Kerosinsteuer dazu führen würde, dass Flugzeuge im Ausland mehr tanken und so die Umwelt zusätzlich belasten würden, eine Form des Carbon-Leakage-Risikos also. Viele Vertreter sehen zudem eher Potential einer Einbeziehung des Flugverkehrs in eine mögliche kommende CO2-Besteuerung (RGC berichtete [News vom 16.07.2019]). Diese könne langfristig gezielt zu einer Förderung von regenerativen Kraftstoffen im Flugverkehr genutzt werden. Konkrete Gesetzesvorschläge etc. liegen allerdings noch nicht vor. 
Dennoch sollten berufliche sowie private (Viel-)Flieger diese spannende, politische Diskussion im Auge behalten.