Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge geändert.
Für die Elektromobilität gibt es eine Förderung in Form eines Umweltbonus, um die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt zu unterstützen. Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf den Antragsteller zugelassen wird.
Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen und Unternehmen. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge und weitere Fahrzeuge, sofern sich das Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befindet. Die aktuell geänderte Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie auf der Seite des BAFA.
Der Umweltbonus beträgt bis zu 4.000 Euro, wobei der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus mindestens in der Höhe des Bundesanteils auszuweisen ist. Weitere Hinweise, Informationen und insbesondere ein Merkblatt des BAFA zur Förderung von elektrisch betrieben Fahrzeugen finden Sie hier.