Frist für Transparenzmeldung der EEG-Vergütung läuft ab

EEG-Transparenzmeldung ist bis zum 15. Juni 2018 erforderlich

Die Bundesnetzagentur fragt derzeit die Angaben für EEG-Zahlungen nach den Transparenzvorgaben gemäß § 85 EEG 2017 ab. Die Frist für die Meldung von Zahlungen nach dem EEG für das Jahr 2016 endet diesen Freitag, am 15. Juni 2018.

Aufgrund der Transparenzvorgaben sind Betreiber von EEG-Anlagen verpflichtet, die im Jahr 2016 nach dem EEG erhaltenen Zahlungen für bestimmte Anlagen zu melden. Voraussetzung ist, dass die EEG-Anlage, für die die EEG-Zahlungen geleistet wurden, nach dem 31.12.2011 in Betrieb gegangen ist und die EEG-Zahlungen für die jeweilige Anlage im Kalenderjahr mindestens 500.000 Euro netto betragen haben. Die BNetzA weist darauf hin, dass der Begriff „EEG-Zahlungen“ alle Zahlungen umfasst, die vom Anschlussnetzbetreiber an den Anlagenbetreiber ausgeschüttet wurden (also Marktprämie, Einspeisevergütung, Flexibilitätsprämie etc.). Entschädigungszahlungen für Einspeise-Management-Maßnahmen und Erlöse aus der Direktvermarktung seien hingegen nicht zu berücksichtigen.

Der entsprechende Fragebogen muss elektronisch und postalisch eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BNetzA.