Frist zur Strompreiskompensation bekannt gegeben

Einleitung: Die Antragsfrist zur Strompreiskompensation endet in diesem Jahr am 30.06.2023.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Antragsfrist zur Strompreiskompensation für 2023 bekannt gegeben. Die Frist endet am 30. Juni 2023, zur Bekanntgabe der DEHSt gelangen Sie hier. Nachdem im vergangenen Jahr die neue Förderrichtlinie erlassen wurde (RGC berichtete), wurde in dieser keine Frist geregelt, sondern der zuständigen Behörde die Festlegung einer Antragsfrist überlassen.

„Die Antragsfrist wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Homepage bekannt gegeben. Sie endet frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres.“

Warum die Antragsfrist auf den 30. Juni 2023 fallen muss, darf man in Frage stellen, wenn bereits die Besondere Ausgleichsregelung und die BECV-Beihilfe für diesen Tag das Ende der Ausschlussfrist definiert haben. Viele Antragsteller sind aufgrund ihrer WZ-Klasse in allen Verfahren antragsberechtigt. Welchen Zweck es haben soll, die Antragsteller mit drei Ausschlussfristen am selben Tag zu belasten, entzieht sich jedem Verständnis. Nichtsdestotrotz wurde nun die Frist von der DEHSt bekannt gegeben und die Antragsteller haben ihre Ärmel hochzukrempeln, um alle Antragsverfahren bis zum 30. Juni 2023 zu bewältigen.

Wir unterstützen Sie bei dem Antrag und führen für Sie die Antragstellung wie gewohnt zum Pauschalpreis durch. Bei Interesse melden Sie sich gern bei Frau Anja Lüders unter lueders@ritter-gent.de oder telefonisch 0511/538 999-61.

Autorin: Lena Ziska