Gasmangellage: Hinweise zum EU-ETS
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) veröffentlicht Hinweise zum Umgang mit einer veränderten Gasversorgung in der Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von stationären Anlagen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS).
Grundsätzlich sieht die Monitoring-Verordnung (MVO) vor, dass erhebliche Änderungen im Betrieb einer dem EU-ETS unterliegenden Anlage – z.B. beim Einsatz eines anderen Brennstoffs – unverzüglich anzuzeigen sind: In Deutschland geschieht dies mittels eines angepassten Überwachungsplans gegenüber der DEHSt.
Aufgrund einer möglichen Gasmangellage und den damit einhergehenden potenziellen Änderungen im Betrieb der Anlage gibt die DEHSt nunmehr Hinweise zum Umgang mit bestimmten Pflichten:
Ergeben sich aufgrund der aktuellen Situation Veränderungen in der Überwachung und Berichterstattung, so können diese gegenüber der DEHSt formlos, also beispielsweise schriftlich per E-Mail, angezeigt werden. Ein aktualisierter Überwachungsplan kann nachgereicht werden. Wird zudem bei einer geänderten Kategorisierung des Stoffstroms oder der Anlage die Schwelle für die Kategorisierung im folgenden Berichtsjahr absehbar nicht erneut überschritten, so bedarf es keiner Änderung und Einreichung des Überwachungsplans. Relevant kann dies beispielsweise bei einer Substituierungsanordnung der Bundesnetzagentur werden.
Wird der Anlagenbetrieb geändert, so kann dies grundsätzlich dazu führen, dass höhere Anforderungen aus der MVO für die Bestimmung der Treibhausgasemissionen greifen. Sind die Kosten, die zur Einhaltung dieser höheren Anforderungen aufgebracht werden müssten, unverhältnismäßig hoch, so kann von den Anforderungen der MVO abgewichen werden.
Bei einer nur vorübergehenden Änderung der Überwachungsmethodik – z.B. infolge einer Notabschaltung – bedarf es keiner Anpassung des Überwachungsplans. Es genügt eine Mitteilung an die DEHSt mit bestimmten Angaben, bspw. zum Grund für die Abweichung vom Überwachungsplan.
Autorinnen: Sandra Horn
Lena Ziska