Gasumlage: Habeck sichert Korrekturen zu
Umstrittene Gasumlage soll bereits bis morgen korrigiert werden, um Extrarendite bei Unternehmen zu verhindern.
Die von Beginn an umstrittene Gasumlage soll laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck korrigiert werden – und zwar bereits bis zur Regierungsklausur am morgigen Dienstag.
Die Gasumlage, die den Zweck hat, Großimporteure vor einer Pleite zu bewahren und somit das Energiesystem insgesamt zu schützen, sieht vor, dass alle Gaskunden ab Oktober 2,4 Cent pro Kilowattstunde bezahlen (RGC berichtete).
Hierdurch können jedoch auch solche Importeure profitieren, bei denen es wirtschaftlich nicht erforderlich wäre. Die Entwicklung zeigt, dass auch Unternehmen, die Milliardengewinne machen, die Gasumlage beantragen. Dabei wurde die Gasumlage damit begründet, Insolvenzen in der Energieversorgung abzuwenden.
Die versprochene Korrektur soll nun bezwecken, dass die Abgaben der Privathaushalte und Industrie lediglich die Unternehmen unterstützen, die tatsächlich auf die Unterstützung angewiesen sind. Denn die Gasumlage soll keinesfalls zu Extrarenditen bei Unternehmen führen.
„Diskutiert wird eine Übergewinnsteuer. Damit energieintensive Verbraucher von der Änderung profitieren, wäre jedoch entweder der Kreis der im Hinblick auf die Gasbeschaffungsumlage anspruchsberechtigten Gasimporteure einzuschränken oder eine Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen (Gas-BesAR) einzuführen.
Zur Zeit ist für energieintensive Verbraucher nach wie vor ausschließlich über das Energiekostendämpfungsprogramm (RGC berichtete) – im Wesentlichen zur Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen – ein Zuschuss zu den gestiegenen Energiepreisen zu erhalten. Damit ein Unternehmen anspruchsberechtigt ist, muss sich die Geschäftsleitung aber zu weitreichenden Gewinnverzichten verpflichten. Würde der gleiche Maßstab für die Gasimporteure bei der Gasbeschaffungsumlage angelegt, könnte die Höhe der umzulegenden Kosten ggf. mangels Antragsstellern rasch sinken.
Bis diese Fragen und die Frage der Rechtmäßigkeit der Gasbeschaffungsumlage final geklärt sind, sollte eine Zahlung jedenfalls nur unter Vorbehalt erfolgen. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gern an.
Autorinnen: Yvonne Hanke
Michelle Hoyer