Gericht kippt die Einbaupflicht für Smart Meter
Eilbeschluss des OVG Münster setzt die Vollziehung der Smart-Meter-Einbaupflicht aus
Das OVG Münster hat mit einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 die Vollziehbarkeit einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere (herkömmliche) Messsysteme eingebaut werden dürfen.
Hintergrund ist eine Regelung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), wonach keine herkömmlichen Messsysteme mehr verbaut werden dürfen, wenn die technische Möglichkeit zum Einbau von Smart-Metern besteht (es also entsprechende intelligente Zähler gibt). Diese Feststellung hatte das BSI im Januar 2020 getroffen (RGC berichtete).
Der Einbau von solchen intelligenten Messsystemen war danach für bestimmte Einbaufälle vorgeschrieben (RGC berichtete).
Nun hat das OVG Münster befunden, dass die Feststellung der technischen Möglichkeit der Ausrüstung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen voraussichtlich rechtswidrig sei. Die Vollziehung dieser Feststellung wurde vorläufig ausgesetzt. Zur Begründung gab das Gericht an, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Insbesondere erfüllten sie nicht die im MsbG geforderte Interoperabilität. Bestimmte Funktionalitäten, die intelligente Messsysteme nach dem MsbG erfüllen müssten, wären in der Prüfung des BSI nicht abgefragt worden. Die Kompetenz des BSI gehe nicht so weit, gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen unterschreiten zu dürfen.
Der Beschluss des OVG Münster (Az.: 21 B 1162/20) ist in einem Eilverfahren getroffen worden. Die Entscheidung im sog. Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das OVG Münster bestätigte zudem, dass dort noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern anhängig seien, über die in Kürze entschieden werden soll.