Gesetzesänderung an WEG und BGB: E-Mobility in und an Mehrfamilienhäusern

Der Bundestag hat Änderungen des WEG und des BGB auf den Weg gebracht, die Wohnungseigentümern und Mietern künftig die Nutzung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erleichtern sollen.

Am Donnerstag, 17. September 2020, hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) (19/22634) angenommen.

Ein Schwerpunkt dieser Reform war unter anderem die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es wird ein grundsätzlicher Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch von Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug geregelt.

Nach dem neuen § 20 Abs. 2 WEG dürfen Wohnungseigentümer „angemessene bauliche Veränderungen verlangen“, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen. Dieses Recht besteht nach § 20 Abs. 3 WEG dann, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind. Damit werden die bisher bestehenden hohen Zumutbarkeitsschwellen, die für bauliche Veränderungen gelten, für die E-Mobility sowie andere Zwecke (z. B. behindertengerechte Einrichtungen oder Einbruchsschutz) abgesenkt. Der neue § 21 WEG regelt die Kostenverteilung: Grundsätzlich muss der Eigentümer, der den Einbau von Ladeinfrastruktur fordert, auch die Kosten hierfür tragen und ist zur Ziehung der Vorteile berechtigt.

In § 554 BGB soll künftig geregelt werden, dass Mieter verlangen können, dass ihnen ihre Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Dieser Anspruch ist begrenzt durch die Zumutbarkeit für den Vermieter. Wurden im Mietvertrag hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese künftig unwirksam.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bundestages entnehmen.