Gesetzesinitiative zur Erleichterung bei der Abgrenzung von Drittmengen

Industrie und Dienstleistung warten auf die Neuregelungen, die ursprünglich in einem sogenannten „100 Tage-Gesetz“ verabschiedet werden sollten

Gesetzliche Neuregelungen Drittmengenabgrenzung:

Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, plant das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) grundsätzliche Neuregelungen zur Drittbelieferungsproblematik. 

Die Neuregelungen betreffen die Abgrenzung von Drittmengen bei verschiedenen Entlastungstatbeständen wie der Begrenzung der netzseitigen Umlagen und der Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung. Außerdem soll es Erleichterungen geben, was den Umgang mit Drittmengen im Zusammenhang mit dem Eigenstromprivileg und den Nachweis an die sogenannte Zeitgleichheit nach dem ¼ h Maßstab angeht.

Auch die Entlastung von der EEG-Umlage für neue und hocheffiziente KWK-Anlagen zur Eigenversorgung soll in diesem Rahmen neu geregelt werden.

Das gesetzgeberische Verfahren wurde in der Vergangenheit immer wieder verschoben. Nun haben die Koalitionspartner den Beschluss gefasst, sich noch im Oktober mit diesem Thema zu befassen. Damit bleibt zu hoffen, dass die Neuregelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Ausblick: Das BMWi hat im Vergleich zu dem Regelungsentwurf aus Mail 2018 bereits eine Neufassung erarbeitet. Diese ist im Rahmen einer informellen Vorabbeteiligung bereits mit einigen Verbänden besprochen worden und soll zeitnah nochmals in die Verbändekonsultation gehen.

Workshops zur Drittmengenabgrenzung:

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals auf unseren zweitägigen Workshop zur Drittmengenabgrenzung nach dem novellierten EEG aufmerksam machen. Dieser findet am 4. und 5. Dezember 2018 statt. Die Workshops stehen unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Neuregelungen im EEG zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedet wurden. Anderenfalls werden die Workshop-Termine verschoben und Sie haben die Möglichkeit Ihre Buchung kostenfrei zu stornieren.

Bei Interesse können Sie sich unter veranstaltungen.ritter-gent.de anmelden. Hier finden Sie auch weitere Informationen zum Programm.