Grüner Wasserstoff durch Offshore-Windenergie
Die Bedeutung von grünem Wasserstoff steigt, da aus erneuerbarem Strom erzeugter Wasserstoff ganz elementar zur Dekarbonisierung des Verkehrs und der Industrie beitragen kann. Die Produktion von Wasserstoff ist jedoch nur dann CO2-frei, wenn der eingesetzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammt.
Um den voraussichtlichen Wasserstoffbedarf von ca. 90 bis 110 TWh in Deutschland sicherstellen zu können und einen „Heimatmarkt“ zu etablieren, müssen bis zum Jahr 2030 inländische Erzeugungsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung entstehen.
Die Offshore-Windenergie hat dabei einige entscheidende Vorteile: Sie bietet durch sehr hohe Volllaststunden und die stetige Stromerzeugung nicht nur eine sichere Stromversorgung, sondern kann auch die Produktion der erforderlichen Mengen gewährleisten. Zusätzlich dazu sind die Stromgestehungskosten der Offshore-Windenergie aufgrund verschiedener Faktoren in den letzten Jahren drastisch gesunken.
Außerdem kann die für die Produktion des Wasserstoffs notwendige Elektrolyse direkt auf See erfolgen und eine Abführung des Stroms über eine Netzanbindung an Land entfällt. Das ermöglicht den Bau von Energieversorgungsanlagen auf See ohne Netzanschluss. So können zukünftig nicht nur Kosten und Zeit gespart werden, sondern das Modell wird auch dem begrenzten Platz der deutschen Bucht gerecht.
Für die konkrete Produktion des Wasserstoffs auf See sind verschiedene Modelle denkbar. Zum einen kann der Wasserstoff mit Hilfe einer dezentralen Wasserstoffturbine direkt an der Windenergieanlage selbst erzeugt werden oder die Produktion erfolgt gebündelt auf einer zentralen Offshore-Plattform. Der produzierte Wasserstoff wird entweder per Schiff oder Pipeline auf das Festland transportiert. Der Transport über eine Gastransportleitung scheint dabei nicht nur vorteilhaft, weil sie wesentlich schneller und wirtschaftlicher ist als per Schiff, sondern auch, weil die stromseitige Offshore-Erzeugungsleistung von 10 GW in Form von Wasserstoff abgeführt werden kann.
Auch dem Gesetzgeber sind die Vorteile der Offshore-Produktion von Wasserstoff bekannt und er hat bereits 2018 erste Regelungen dazu im WindSeeG aufgenommen und diese im Jahr 2020 weiter angepasst. An Antragsberechtigte sollen die im Flächenentwicklungsplan als sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche ausgezeichnete Flächen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergegeben werden. Für die Vergabe dieser Flächen trat Anfang Oktober dieses Jahres eine neue Verordnung in Kraft und setzte so den Hebel in Gang. Eine mit dem EEG vergleichbare gesetzliche Förderung der Wasserstoffproduktion ist bislang allerdings noch nicht in Sicht.
Autoren: Michelle Hoyer
Katharina Lakisa