Hamburg steigt aus
Mit dem kürzlich verabschiedeten „Kohleausstiegsgesetz“ ist Hamburg anderen Bundesländern einen Schritt voraus.
In der Bürgerschaftssitzung vom 05.07.2019 wurde das Hamburgische Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Dieses fügt in das Hamburgische Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung (Hamburgisches Klimaschutzgesetz – HmbKliSchG) u.a. einen neuen § 4a ein.
Der Hamburger Kohleausstieg ist eng verzahnt mit dem Volksentscheid ‚Unser Hamburg – unser Netz‘ und der Rekommunalisierung des bislang von Vattenfall betriebenen Fernwärmenetzes und unter den Deutschen Bundesländern bislang beispiellos.
Die Freie und Hansestadt Hamburg und die in ihrem Eigentum stehenden Wärmeversorgungsunternehmen sind gem. § 4a Abs. 1 bereits spätestens zum 31. Dezember 2019 verpflichtet, keine von Dritten unmittelbar aus Stein- oder Braunkohle produzierte Wärme zu beziehen oder zu vertreiben.
Darüber hinaus ist in § 4a Abs. 2 und 3 geregelt, dass spätestens 2030 keine Kohlewärme aus den Heizkraftwerken Wedel und Tiefstack durch Hamburgs Fernwärmeleitungen fließen wird. Abgelöst werden soll diese durch eine Kombination aus erneuerbaren Energien, Abwärme und Erdgas. Sofern sich bei einer Überprüfung bis Ende 2025 zeigen sollte, dass sogar ein früherer Kohleausstieg möglich ist, hat sich die Stadt Hamburg verpflichtet, diesen zu realisieren. Damit soll der CO2-Ausstoß um mindestens 600.000 Tonnen pro Jahr reduziert werden. Der Kohleausstieg wird von einem Expertengremium begleitet, um ein hohes Maß an Transparenz sowie Sozialverträglichkeit und Versorgungsicherheit zu gewährleisten.