Hinweis zur Einordnung und messtechnischen Abgrenzung von sog. Allgemeinstromverbräuchen im Rahmen der Eigenversorgung
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat im Dezember 2018 einen Hinweis zur Einordnung von sogenannte Allgemeinstromverbräuche (insbesondere solche zur Beheizung bzw. Kühlung von Gebäuden sowie Gemeinschaftsflächenbeleuchtungen) im Rahmen einer Eigenversorgung aus EEG-Anlagen veröffentlicht.
In dem Hinweis geht
die Clearingstelle EEG/KWKG davon aus, dass unter weiteren
Voraussetzungen auch Allgemeinstromverbräuche als
(„personenidentischer“) Eigenverbrauch i.S.d. EEG angesehen werden
können.
Unter Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen versteht sie dabei insbesondere solche,
- in denen Strom zur Beheizung oder Kühlung von – nicht ausschließlich
durch den Betreiber der Stromerzeugungsanlage genutzten –
Gebäude(-teilen), z. B. für Wärmepumpen, Heizpatronen, Klimaanlagen oder - zur Gemeinschaftsflächenbeleuchtung oder zum Betrieb von Fahrstühlen genutzt wird.
Am
Ende des Hinweises sind Messaufbauten dargestellt, die eine
messtechnisch richtige Erfassung abbilden sollen. Dabei geht die
Clearingstelle auch schon auf die Neuregelung zur Drittmengenabgrenzung
und die ausnahmsweisen Schätzmöglichkeiten nach dem Ende letzten Jahres
in Kraft getretenen Energiesammelgesetz ein (RGC berichtete).
Letztlich
entscheiden die Gerichte über die Auslegung von Gesetzen. Hinweise der
Clearingstelle EEG / KWKG sind rechtlich nicht verbindlich.