Hohe Resonanz zur ersten Ausschreibungsrunde des Kohleausstiegs
Die Bundesnetzagentur gab am 01. Dezember 2020 die erfolgreichen Gebote der ersten Ausschreibungsrunde bekannt.
Nach dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) soll die Verstromung von Kohle bis Ende 2038 auf null reduziert werden. Deutschland hat beschlossen, die frühzeitige Stilllegung von Steinkohlekraftwerken mithilfe einer im Rahmen von Ausschreibungen ermittelten Stilllegungsprämie (Steinkohlezuschlag) zu fördern.
In der ersten von der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführten Ausschreibungsrunde war das Interesse der Betreiber von Steinkohleanlagen groß: Die ausgeschriebene Menge von 4 GW war deutlich überzeichnet. Schließlich haben 11 Gebote einen Zuschlag erhalten, kein Gebot musste von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Nach dem Verfahren erhält jeder Bieter den Zuschlag in der Höhe seines individuellen Gebotswertes. Bei der Gewichtung der Gebote war nicht nur der Gebotswert entscheidend, sondern auch das Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung – Steinkohleanlagen mit einem hohen Kohlendioxidausstoß erhalten bei gleicher Gebotshöhe zuerst einen Zuschlag. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten in der ersten Ausschreibungsrunde von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt nach der Bekanntgabe der BNetzA bei 66.259 Euro pro MW. Der hohe Wettbewerb hat die Zuschläge deutlich unter den für diese erste Ausschreibungsrunde gesetzlich festgelegten Höchstpreis gedrückt. Insgesamt wurden Zuschläge für eine Gesamtsumme von 317 Mio. Euro erteilt.
Mit dem Zuschlag wird für die Anlagenbetreiber ab dem 01.Januar 2021 ein Vermarktungsverbot für die mit Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlage wirksam.
Im nächsten Schritt müssen die Übertragungsnetzbetreiber jetzt prüfen, ob sie die bezuschlagten Anlagen als systemrelevant einstufen (§ 13 b EnWG). Sollte dies für eine Anlage der Fall sein, kann die BNetzA auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers die Ausweisung einer Anlage als systemrelevant genehmigen. Die Anlage steht dann in kritischen Situationen zur Absicherung der Stromnetze weiterhin zur Verfügung.
Der nächste Ausschreibungstermin ist der 04. Januar 2021. Informationen dazu gibt die BNetzA bereits auf ihrer Internetseite.